Mit dem »Hobby« im Nebengewerbe Geld zu verdienen ist reizvoll. Doch wie viel Steuern zahlt man da eigentlich? Und vor allem welche? Einkommensteuer? Umsatzsteuer? Was ist die Kleinunternehmerregelung? Um diese Themen ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Heute möchte ich Klarheit schaffen; für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein Gewerbe anzumelden.
Zur Einordnung: Meine persönliche Situation
Zunächst eine wichtige Randbemerkung: Ich bin kein Steuerberater. Sondern ein Mensch! Ein ganz normaler Typ. Angestellt in einem mittelständischen Unternehmen. Vollzeit. 40 Stunden die Woche.
Parallel bin ich seit etlichen Jahren als Fotograf und Blogger unterwegs.
2017 habe ich mich dazu entschieden mein Hobby ein wenig zu professionalisieren. „Notgedrungen“. Es kamen mehr und mehr Anfragen für Aufträge und Kooperationen, die sich nicht (mehr) unter den Tisch der Nebensächlichkeiten kehren ließen.
Plötzlich umfloss mich der Zauber der Selbständigkeit, umzingelt von der Realität, jeden Euro legal versteuern zu müssen dürfen. Doch was muss, das muss!
Der Behördenkram war schnell erledigt. Zwei Seiten Formular und 45 € Gebühr beim Gewerbeamt machten mich plötzlich zum Kleinunternehmer. Ein echter Fotograf! Mit allen Rechten und Pflichten. Von jetzt auf gleich konnte ich Rechnungen stellen. Einnahmen (legal) erzielen. Mit dem Hobby? Echt cool. Doch leider ist auch hier Brutto ungleich Netto. Und damit kommen wir zum eigentlichen Thema […]
Welche Steuern zahlt man im Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe zu gründen bedeutet, sich parallel zur Festanstellung selbstständig zu machen. Doch was bedeutet das in Sachen Steuern?
Zunächst die gute Nachricht: Wenn du von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, zahlst du bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € keine Umsatzsteuer.
Klingt gut, oder? Leider zu gut! Licht und Schatten gibt es nicht nur in der Fotografie.
Hier die schlechte Nachricht: Einkommensteuer musst du leider trotzdem zahlen. Wie viel das ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Die Einkommensteuer ist progressiv
Das ist gemein, wird aber als gerecht bezeichnet: Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern. Aber nicht nur in Summe, sondern leider auch prozentual zum Einkommen.
Die Einkommensteuer beginnt mit einem Steuersatz von 14% und steigt auf bis zu 42% an. Ab einem Einkommen von 277.826 € pro Jahr sind es sogar 45%, dann greift die sog. „Reichensteuer“.
Was hat das mit dem Nebengewerbe zu tun?
Einiges. Das fiese ist: Das Gehalt aus deinem Hauptjob zählt leider voll mit rein. Bedeutet: Jeden Euro, den du in deinem Nebengewerbe verdienst, wird zu deinem normalen Gehalt addiert und versteuert.
Wie viel Steuern zahlt man im Nebengewerbe?
Wie hoch deine Steuerbelastung ist, kannst du der Einkommensteuertabelle entnehmen. Hier spielen zahlreiche Faktoren und deine persönliche Situation eine Rolle.
Doch machen wir es vereinfacht und werfen einen Blick auf die Grundtabelle 2024. Was passiert, wenn du (z.B. als Fotograf) in deinem Nebengewerbe eine Rechnung über 200 € an einen Kunden stellst. Wie viel bleibt davon übrig?
Da ich nicht weiß, was du verdienst, skizziere ich ein paar Szenarien, damit du eine grobe Orientierung bekommst.
Monatliches Gehalt im Hauptjob | Steuer | Was bleibt von 200 € übrig? |
1.000 € | 14% | 172 € |
2.000 € | 26% | 148 € |
3.000 € | 31% | 138 € |
4.000 € | 35% | 130 € |
5.000 € | 40% | 120 € |
>5.563 € | 42% | 116 € |
Je mehr du also im Hauptjob verdienst, desto weniger bleibt von den Einnahmen im Nebengewerbe übrig.
Und wenn du jetzt Hoffnung hast und denkst: »Ich bin verheiratet und habe eine gute Steuerklasse«, muss ich dich leider erneut enttäuschen […]
Das Finanzamt kennt keine Steuerklassen
Eine etwas provokante Überschrift, im Kern aber korrekt: Es spielt keine Rolle ob du Steuerklasse 1, 3, 4 oder 6 hast. Die jährliche Steuerlast ist stets identisch. Der Unterschied liegt lediglich in der monatlichen Vorauszahlung.
Oder anders gesagt: Wie hoch deine Wasserkosten sind hängt nicht davon ab, wie hoch dein monatlicher Abschlag bei den Nebenkosten ist. Es hängt nur davon ab, wie oft du duschen gehst.
Du kannst also monatlich 200 € Nebenkosten zahlen und Ende des Jahres 180 € zurückbekommen. Oder du zahlst monatlich nur 100 €, musst dann aber mit der Nebenkosten-Endabrechnung schmerzliche 1.020 € nachzahlen. Gleiches gilt für die Steuer. Abgerechnet wird am Jahresende.
Deine Ausgaben senken die Steuerbelastung
Wenn du einem Gewerbe nachgehst, hast du natürlich auch Ausgaben. Gerade am Anfang sind (in der Regel) einige größere Anschaffungen nötig. Als Fotograf sind das z.B. deine Kamera, Objektive und dein Computer. Auch monatliche Ausgaben für die Bildbearbeitungssoftware, deine Webseite oder Reisekosten zählen dazu.
Diese Ausgaben werden mit deinen Einnahmen verrechnet. Damit wird die Steuerbelastung reduziert. Umsatz ist bekanntlich nicht Gewinn. Gibst du mehr aus, als du verdienst, zahlt dir das Finanzamt am Jahresende sogar Geld zurück. Du machst mit deinem Nebengewerbe also Gewinn, obwohl du eigentlich Verluste machst.
Am Anfang ist das „normal“, bzw. noch kein Problem. Nach ein paar Jahren, kann es aber ungemütlich werden. Dann wird dir das Finanzamt ggf. Liebhaberei unterstellen, weil du mit deinem Gewerbe keine wirtschaftlichen Interessen verfolgst.
Passieren kann das recht schnell. Gerade am Anfang ist die Euphorie groß. Man investiert hier und da in Dinge, die teuer, aber verlockend sind. Ich spreche aus Erfahrung 🙂 Ruck zuck kauft man die lang ersehnte Vollformat-Kamera für 3.000 €, dazu noch 2-3 Objektive und klar, die Drohne muss es auch noch sein. Die Kosten zahlt man elegant vom Tagesgeldkonto, was sich in den letzten Jahren durch den Hauptjob gefüllt hat.
Was man am Anfang vergisst: Das Geld ist zwar auf einen Schlag weg. Die Kosten werden im Gewerbe aber über mehrere Jahre als Anlagengüter abgeschrieben. Bedeutet konkret: Man schaut in die AfA-Tabelle und stellt fest, das eine Kamera z.B. mit 7 Jahren Nutzungsdauer angegeben ist.
Die initialen 3.000 € für die Kamera musst du also durch 7 teilen. Demnach hast du in deiner Einnahmen-Überschussrechnung vom Gewerbe jährliche Ausgaben von rund 428 € stehen. Und zwar exakt 7 Jahre. Kommen dazu noch die Objektive, der Laptop und die Drohne, steigen die Ausgaben locker in den vierstelligen Bereich. Stagnieren dann aber die Einnahmen, weil du im Gewerbe weniger aktiv bist als am Anfang, wird früher oder später das Finanzamt an die Tür klopfen.
In den Corona-Jahren ist mir genau das passiert.
Ich konnte weniger Einnahmen erzielen. Fotoreisen und Workshops im Lockdown? Fehlanzeige. Und dann passiert es schnell, dass die (nicht mehr zu stoppenden) Ausgaben für die jährlichen Abschreibungen der Anlagengüter größer sind, als die Einnahmen. Konflikte mit dem Finanzamt sind dann vorprogrammiert und nicht erstrebenswert.
Fazit
Das Finanzamt hat klare Spielregeln. Der Staat möchte an jedem Euro mitverdienen. Das sollte dich aber nicht davon abhalten, mit einem Nebengewerbe zu starten. Es ist ein sinnvoller Einstieg in die Selbständigkeit, ohne großes Risiko.
Mit der Kleinunternehmerregelung bist du von der Umsatzsteuer befreit. Für dein Gewerbe musst du pro Jahr lediglich eine zusätzliche Anlage (EÜR) bei der Steuererklärung beifügen. Dort stellst du deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber, die deinen Gewinn (oder Verlust) ergeben. Dieser wird dann mit deinem normalen Gehalt addiert, worauf am Ende dann die Einkommensteuer fällig wird.
Ich hoffe dieser Beitrag war für dich informativ, auch wenn Steuern an sich ein eher trockenes Thema sind. Für Fragen stehe ich in den Kommentaren gern zur Verfügung.
3 Kommentare
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wenn du dann Verlust machst, und das öfters, dann wertet das Finanzamt deine Tätigkeit als Liebhaberei und du schaust mit deinen Ausgaben in die Röhre. In den vergangen Jahren waren mir die Einnahmen wegen Corona und einer OP weggebrochen. Ich konnte nur wenige Aufträge ausführen. Die Ausgaben waren aber da. Da hatte ich mit der Steuer große Probleme und für den Nachweis dass die Umstände diesen Verlust verursacht haben musste ich mehrfach Nachweise erbringen. Ein sehr unschönes Kapitel!
Hallo, bei dem Verdacht auf Liebhaberei fragt das Finanzamt zunächst erstmal an. Die Corona Pandemie sollte aber eigentlich in die Entscheidung mit einfließen. Falls das nicht passiert, Einspruch einlegen. In den ersten Jahren der Gründungsphase sollte das eigentlich gutgehen.
Auf der Seite bmf-steuerrechner.de kann man übrigens genau durchrechnen lassen, wie viel Einkommensteuer man in welcher Steuerklasse im Jahr zahlen muss. Für verschiedene Steuerklassenmodelle gibt es da auch günstigere Steuersätze bei Verheirateten.
Wichtig: fies wird es leider, wenn man in einem Jahr, in dem es schlecht läuft, die Steuern aus den Jahren zuvor nachzahlen muss, in denen man zu wenig vorausgezahlt hat aber ordentliche Einnahmen hatte. ESt- Vorauszahlungen lassen sich aber jederzeit auf Antrag erhöhen oder senken.
In jedem Fall: Bloß nicht den Mut verlieren und einfach erstmal loslegen bzw. weitermachen 🙂
Hallo Thomas,
vielen Dank zunächst für deinen Beitrag.
Ich hatte jetzt das Glück eine recht große Auftragsarbeit übernehmen zu dürfen und war ziemlich überrascht und frustriert, was nach Abzug der Einkommenssteuer übrig blieb.
Aber wie Du sagst, nicht den Mut verlieren…
Liebe Grüße, Christian